Blüh- und Wildackerflächen sind eine wertvolle Ergänzung zu Kulturpflanzen. Sie bieten Insekten und anderen Wildtieren Habitat und Rückzugsmöglichkeiten. Nebenbei setzen sie reizvolle Akzente im Landschaftsbild und tragen damit zu einem positiven Image der Landwirtschaft bei.
Die Flächen können unabhängig angelegt werden und auch im Rahmen einer Agrarumweltmaßnahme oder als ökologische Vorrangfläche. Für eine erfolgreiche Etablierung der Pflanzen sollte wie bei einer Kulturart auch eine entsprechende Vorbereitung der Fläche erfolgen. Zur Wahl der Mischung und Aussaattechnik beraten wir Sie gerne.
Für die Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen sind folgende Aussaattermine einzuhalten:
Anlage von einjährigen Blühstreifen auf Ackerland BS11: Grundförderung Aussaattermin bis 15. April.
Anlage von einjährigen Blühstreifen auf Ackerland BS12: Anlage von strukturreichen Blühstreifen Aussaattermin bis 15. April.
Anlage von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) - Honigpflanzenmischungen Aussaattermin bis 31. Mai
B-GRÜN Blüh- und Wildacker-Mischungen
** Allgemeine Informationen. Bitte beachten Sie die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Einzusehen unter www.ml.niedersachsen.de
Stand: März 2022, Irrtum und Auslassung vorbehalten.
Quelle: Meiners Saaten